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Trauerfall-Was ist zu tun? |
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Wenn ein Mensch stirbt, stehen die
Angehörigen vor einer schwierigen emotionalen Situation und vor der
Anforderung, zahlreiche Entscheidungen, auch im Sinne des
Verstorbenen, zu treffen. |
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Wir möchten Ihnen hier hilfreiche
Ratschläge geben, wie Sie sich in einem solchen Fall verhalten
sollten. |
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Sterbefall in der Wohnung: |
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Besonders seit den
letzen Jahren, in denen viele Menschen zu Hause gepflegt werden,
müssen sich die Angehörigen der Situation des Todes eines Menschen in
ihrer unmittelbaren Umgebung stellen. Für viele Menschen ist diese
Situation neu und überraschend. Damit für den Verstorbenen und die
Angehörigen alles in Ruhe geregelt wird, möchten wir Ihnen kurz
schildern, was zuerst getan werden muss. |
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Bitte benachrichtigen
Sie sofort einen Arzt. Wenn möglich, den Hausarzt, der den
Verstorbenen zuvor gekannt hat. Wenn dieser nicht erreichbar ist, das
kann z.B. an Wochenenden oder nachts sein, rufen sie den Notarzt.
Dieser ist unter der Nummer der Feuerwehr 112 zu benachrichtigen. Der
Hausarzt oder der Notarzt wird nach einer Untersuchung gegebenenfalls
den Tod feststellen. Der Arzt ist dann verpflichtet, dies auch
schriftlich zu dokumentieren. Es wird eine Todesbescheinigung
ausgestellt. Dazu braucht der Arzt eventuell den Personalausweis des
Verstorbenen, wenn er den Verstorbenen nicht gekannt hat. |
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Ist der Angehörige zu Hause gestorben, so erlaubt der Gesetzgeber,
dass der Verstorbene bis zu 36 Stunden im Hause bleiben darf. |
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Sterbefall im Krankenhaus: |
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Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus
verstorben ist, wird dort von einem Arzt die Todesbescheinigung
ausgestellt. In Alten- oder Pflegeheimen wird der Arzt gerufen, der
den Verstorbenen kennt. In Krankenhäusern darf der Bestatter erst nach
einer bestimmten Frist den Verstorbenen zum Friedhof überführen bzw.
erhält auch dann erst die Todesbescheinigung und weitere Unterlagen.
In größeren Krankenhäusern oder Kliniken kann man an Wochenenden sehr
wenig erledigen, so dass man erst am nächsten Werktag dort aktiv
werden kann. |
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Andere Umstände: |
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Falls der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben ist oder
die Todesursache nicht geklärt ist, wird grundsätzlich die Polizei
informiert. Wenn die Polizei nicht, wie z.B. bei einem Unfall schon
vor Ort ist, wird sie meistens vom Notarzt gerufen. Die Polizei
ermittelt und wird gegebenenfalls notwendiges veranlassen. |
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Was ist danach zu erledigen? |
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Suchen Sie sich in Ruhe einen Bestattungsunternehmer aus. Sie können
ihn damit beauftragen, alle Formalitäten für Sie zu übernehmen. Falls
Sie keinen Bestattungsunternehmer mit der Abwicklung der Formalitäten
beauftragt haben, sollten Sie an folgendes denken: |
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Als erstes stimmen Sie den Termin für die Bestattung mit dem Friedhof
ab |
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Melden Sie danach den Tod bei Ihrer Kirchengemeinde und geben Sie den
Termin für die Bestattung auf dem Friedhof bekannt |
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Anzeige beim Standesamt |
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Informieren Sie die Krankenkasse des Verstorbenen |
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Druck und Versand von Trauerbriefen |
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Anzeige beim Standesamt: |
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Für die Beurkundung eines Todesfalls ist das jeweilige Standesamt
zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Sollten Sie das
Bestattungsunternehmen nicht damit beauftragt haben, die Formalitäten
zu erledigen, ist es Ihre Pflicht, den Tod eines Menschen spätestens
am folgenden Werktag anzuzeigen. |
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Zur Anzeige beim Standesamt bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: |
1. Das Familienstammbuch
Sollte dieses nicht vorhanden oder unvollständig sein, so sind
folgende Einzeldokumente notwendig: |
- Heiratsurkunde/ Familienbuch
(bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder
Scheidungsurteil mit Rechtskraftsvermerk) |
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- Geburtsurkunde |
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- Sterbeurkunde (falls der
Ehegatte bereits verstorben ist) |
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2. Der Personalausweis des
Verstorbenen |
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3. Die Todesbescheinigung (diese
wird vom Arzt ausgestellt) |
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Wenden Sie sich bei Bestattungen an folgende Personen: |
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Kirchengemeinden: |
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Katholische Stiftskirchengemeinde St. Cyriakus, An der Abtei 4, Tel.
(02942)1223 |
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oder
Pfarrer Stahlhacke Tel. (02942) 1377 |
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Katholische Kirchengemeinde St. Marien, Marienweg 7, Tel. (02942) 1740 |
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Katholische Stadtkirchgemeinde St. Petri, Marktplatz 8, Tel. (02942)
1377 |
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Evangelisches Pfarramt Geseke, Auf dem Stifte 11, Tel. (02942) 1368 |
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Die
Kirchengemeinden aus den Ortsteilen können Sie der Homepage der
Stadt Geseke
entnehmen. |
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Bestattung in Geseke, Kernstadt |
Für die
Bestattung auf dem Friedhof in Geseke, Delbrücker Straße, ist der
Friedhofswärter zuständig. Da seine Arbeitsstätte auf dem Friedhof
ist, erreichen Sie ihn am besten persönlich auf dem Friedhofsgelände.
Telefonisch können Sie ihn folgendermaßen erreichen:
02942/78138 oder
0173/7198427 (Handy)
Eine Terminabsprache für eine Bestattung auf einem Ortsteilfriedhof
erfolgt ebenfalls über den "Friedhofwärter" des Kernstadtfriedhofes
unter der o.g. Nummer.
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Bestattungen in den Stadtteilen Ehringhausen, Langeneicke und
Mönninghausen |
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In diesen
Fällen wenden Sie sich bitte an das Friedhofsamt bei der
Stadtverwaltung Geseke, Erdgeschoss, Zimmer 007, oder telefonisch
unter der Rufnummer 02942/500-66. |
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Bestattungen im Stadtteil Störmede |
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Für die
Beerdigung auf dem Friedhof in Störmede wenden Sie sich bitte an das
Kath. Pfarramt "St. Pankratius" in Störmede, Kirchstraße 11, oder
telefonisch unter der Rufnummer 02942/1534. |
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Anschriften von Bestattungsunternehmen: |
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Geseke: |
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Fa. Albert
Gockel, Inh. Peter Gockel, Zu den Drei Linden 28 Tel.: 02942/6322
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Fa. Josef
Hütte, In den Kühlen 1 Tel.: 02942/4573 |
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Fa. Josef
Keuth, Kleiner Hellweg 8 Tel.: 02942/1284 |
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Bestattungen Walter e. K., Bachstraße 54 a Tel.: 02942/9776505 |
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Stadtteil Ehringhausen: |
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Fa. Anton
Kisler, Inh. Matthias Schumacher, Dorf 8, Tel.: 02942/4018 |
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Stadtteil Langeneicke: |
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Fa. Anton
Wiehen, Alte Straße 1 Tel.: 02942/1548 |
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Stadtteil Mönninghausen: |
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Fa.
Hans-Josef Meyer, Brandenbaumer Weg 2 Tel.: 02942/4626 |
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Stadtteil Störmede: |
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Fa. Paul
Biermann, Steinweg 8 Tel.: 02942/1343 |
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Hospiz-Bewegung Geseke e.V. |
Wünschen Sie weitere Hilfe oder Begleitungen zum Thema Tod und
Sterben?
Wenden Sie sich bitte an die Hospiz-Bewegung Geseke e.V.: |
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Kontaktadresse: |
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HOSPIZ Bewegung Geseke e.V. |
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Auf dem Stifte 6 |
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59590
Geseke |
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Telefonnummern: |
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Sterbegleitung: |
02942-79 90
55 |
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Trauerbegleitung: |
02942-79 90
77 |
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Patientenverfügung: |
02942-80 75 |
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Vorsorgevollmacht: |
02942-80 75 |
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Weitere
Informationen: |
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Weitere
Informationen zur Friedhofsgebührenordnung, dem Bestattungswesen, der
Friedhofsordnung und zum Standesamt finden Sie auf der Homepage der
Stadt Geseke: www.geseke.de
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