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Stiftskirche im Grünen


 


Gremien

Pfarrgemeinderat (PGR)

 

Mitglieder:

1. Vorsitzende: Agnes Hennemeier
stellv. Vorsitzender: Berthold Büker
Schriftführerin: Kirsten Wesseler
   
weitere Mitglieder:  Pfarrer G. Haringhaus
  Vikar A. Mockenhaupt
  Barbara Berghoff
  Berthold Büker
  Mike Dahlhoff
  Ingrid Josef
  Antonia Kayser
  Katrin Kokenkemper
  Daniel Marx
  Astrid Marx-Vehling
  Hubert Müntefering
  Marion Reinhold
  Bärbel Senger
  Dagmar Volmer
  Kirsten Wesseler
 
Anschrift: PGR-Stiftskirchengemeinde, An der Abtei 4, 59590 Geseke
 

Der Pfarrgemeinderat soll in seiner Struktur der Pfarrgemeinde entsprechen. Durch die Mitarbeit im PGR kann verantwortlich am Leben der Gemeinde mitgewirkt, der Glauben vertieft werden und Erfahrungen für das Leben im Umgang mit anderen Menschen gewonnen werden.
Im PGR werden u. a. nachstehende Aufgabengebiete beraten und bearbeitet werden müssen:
- Laiendienste in Verkündigung, Seelsorge und Liturgie
- Ökumenische Arbeit
- soziale und caritative Aufgaben
- Ehe-, Familien- und Altenarbeit
- Kinder- und Jugendarbeit
- Politik und gesellschaftliches Leben, Berufs- und Alltagswelt
- kulturelles und geselliges Leben, Öffentlichkeitsarbeit
- Mission, Entwicklung und Friede
- ausländische Mitglieder

 

Kirchenvorstand (KV)

 

Mitglieder:

1. Vorsitzender: Pfarrer G. Haringhaus
stellv. Vorsitzender: Winfried Schnieders
Winfried Laame
   
weitere Mitglieder: Martin Volmer
  Reiner Wapelhorst
  Ludger Karthaus
  Michael Kayser
  Christa Marx
  Astrid Marx-Vehling
 
Anschrift: KV-Stiftskirchengemeinde, An der Abtei 4, 59590 Geseke
 
 
Der Kirchenvorstand sorgt dafür, dass das Vermögen der Kirchengemeinde ordnungsgemäß verwaltet wird, weder gemindert noch seinem Zweck entfremdet, vielmehr in jeder Hinsicht gesichert, in gutem Zustand erhalten und nicht nur wirtschaftlich, sondern auch unter sozialen Gesichtspunkten genutzt wird.
Insbesondere sind die Obliegenheiten des Kirchenvorstandes
- den Haushaltsplan festzustellen und nach kirchenaufsichtlicher Genehmigung für
  die Mitglieder der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen
- die Jahresrechnung zu prüfen und deren sachliche und rechnerische Richtigkeit
  festzustellen
- das Vermögensverzeichnis zu führen

 

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